Falls eine der folgenden Erkrankungen vorliegt, darf die Schule nicht besucht werden. Dies gilt auch, wenn keine Symptome vorliegen, aber jemand anderes im Haushalt an der Erkrankung leidet.
Die Schule muss in diesen Fällen über die Erkrankung informiert werden.
- Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) (entsprechend den aktuellen Bestimmungen)
- Kopflausbefall
- Schwere Infektionen, die durch geringe Erregermengen verursacht werden
- Diphtherie
- Cholera
- Typhus
- Tuberkolose
- Durchfall, der durch EHEC-Bakterien verursacht wird
- virusbedingte hämorrhagische Fieber
- Pest
- Kinderlähmung
- Infektionen, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen können
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Scharlach
- Windpocken
- Hirnhautentzündung, die durch Hib-Bakterien verursacht wird
- Meningokokken-Infektionen
- Krätze
- ansteckende Borkenflechte
- Hepatitis A
- bakterielle Ruhr