Stornoregelung
In Zusammenhang mit Corona kann in folgenden Fällen bis zum Anreisetag kostenlos storniert werden:
- Grenzschließungen
- Einstufung Südtirols als Risikogebiet/Reisewarnung des RKI/Auswärtigen Amtes für Südtirol
- Quarantänepflicht bei Einreise nach Südtirol/Italien
- Verbot von Klassenfahrten des zuständigen Kultusministeriums.
- Beherbergungsverbot/behördliche Hotelschließung (kein Anspruch auf Schadenersatz)
- Beförderung wird aufgrund behördlicher Einschränkungen unmöglich.
Für den Fall, dass bei Ankunft die tatsächlichen Teilnehmerzahlen mehr als 3% von den angemeldeten (Zahlen vom Herbst) abweichen, erheben wir eine Ausfallpauschale von 70% des Pauschalpreises. Hiervon kann abgesehen werden, wenn Sie uns 2 Monate vor Fahrtbeginn entsprechend informieren. Es gelten folgenden Fristen und Ausfallpauschalen: 2 Monate bis 1 Monat: 30% - 1 Monat bis Fahrtantritt: 70%
Für einzelne abwesende Schüler (1-2 Personen auf 100) wird, wie bisher, bei kurzfristiger Absage (ab 10 Tage vor Abreise oder weniger) lediglich der Buspreis berechnet.
In folgenden Fällen besteht Deckung mit der Europäischen Reisestornoversicherung:
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
- weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.