Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenkonvention von 2006 festgeschrieben wurde.
Durch das Unterzeichnen dieser Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, in allen gesellschaftlichen Bereichen Bedingungen zu schaffen oder weiterzuentwickeln, die die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet und seit 2009 ist diese UN-Konvention in Kraft getreten.
Der Begriff Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen. Dort bedeutet das Verb includere „einschließen“, das Substantiv inclusio bedeutet „Einschließung“ und „Einbeziehung“.
Wörtlich übersetzt bedeutet Inklusion „Zugehörigkeit“ und in der Praxis bedeutet es, dass jeder Mensch- mit oder ohne Behinderung- überall dabei sein kann, z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit etc. und nicht ausgegrenzt wird.
Das Ziel soll es sein, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der es normal ist verschieden zu sein und jeder willkommen ist. Dies ist nur möglich durch den Abbau von Barrieren in den Köpfen und Berührungsängsten, durch mehr Offenheit und Toleranz und ein besseres Miteinander und wenn möglichst viele mitmachen.
Mit der Umsetzung von Inklusion stehen wir noch am Anfang eines langen Prozesses und auch das IKG hat sich bereits seit dem Schuljahr 2011/2012 auf den Weg zur inklusiven (Schul-)gesellschaft gemacht und startete mit einer gemischten Lerngruppe unter anderem mit Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen.
Zwei Jahre später, im Schuljahr 2014/15 bekamen wir eine weitere Klasse und im Schuljahr 2015/2016 wurden 3 weitere integrative Lerngruppen am IKG eröffnet, in denen nicht nur Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, sondern auch Kinder des sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung sind.
Wie funktioniert das gemeinsame Lernen am IKG?
Im gemeinsamen Lernen lernen Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und Regelschüler gemeinsam, miteinander und voneinander im Klassenverband.
Je nach sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden die Schüler hierbei nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule (zielgleiche Förderung) oder nach den Richtlinien der dem Unterstützungsbedarf des Kindes entsprechenden jeweiligen Förderschule (zieldifferente Förderung) unterrichtet. Das bedeutet, dass die Kinder, die zieldifferent unterrichtet werden, kein Abitur bekommen, sondern den Schulabschluss der Förderschule oder wenn möglich der Hauptschule. Zur Umsetzung einer optimalen individuellen Förderung werden Förderpläne für jeden Schüler erstellt.
Aktuell sind an unserer Schule vier Förderschullehrer mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Schwerpunkten und Stundenzahl beschäftigt.
Gemeinsames Lernen kann in verschiedenen Organisationsformen stattfinden. Die gängigsten Formen sind:
- Team-Teaching im Klassenunterricht, d.h. ein Förderschullehrer und ein Gymnasiallehrer unterrichten gemeinsam
- Einzel- bzw. Kleingruppenförderung parallel oder zusätzlich zum Klassenunterricht durch die Förderlehrkraft
- gemeinsamer Unterricht ohne Förderlehrkraft
Am IKG wird Individuelle Förderung als Auftrag großgeschrieben und auch wenn wir noch lange nicht am Ziel sind, so sind wir doch mit Hilfe unserer Schüler, den Eltern und den Kollegen auf einem guten Weg zu einer wirklichen Gemeinschaft.
Jürgen Milhausen (Lehrer für Sonderpädagogik) und Sonja Braun (Koordinatorin Inklusion)