Mit dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 9 können Schülerinnen und Schüler neben dem einheitlichen Pflichtbereich und der bereits für die Jahrgangsstufe 7 getroffenen Wahl der zweiten Fremdsprache ein weiteres Fach im Wahlpflichtunterricht wählen.
Aufgabe dieses Wahlpflichtbereichs II ist es, den Schülerinnen und Schülern eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, die ihren Neigungen und Interessen entspricht.
Das geschieht einmal durch das Angebot einer dritten Fremdsprache, zum anderen durch Setzen von Schwerpunkten in anderen Bereichen. Diese Wahlmöglichkeit soll die Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auf die Wahlmöglichkeiten der gymnasialen Oberstufe vorbereiten.
Die Entscheidung für ein Wahlpflichtfach in Klasse 9 bedeutet aber noch keine Festlegung für die Kurswahlen in der SII. Kurse in der SII können ohne Einschränkungen auch in solchen Fächern gewählt werden, die im Wahlpflichtunterricht nicht gewählt worden sind; denn die Kurse im Wahlpflichtbereich II vermitteln keine fachlichen Inhalte, die für eine Kurswahl in einem dieser Fächer in der Sek II erforderlich sind.
Lernziele
In den Wahlpflichtfächern ab Klasse 9 werden die folgende Lernziele angestrebt
- erweitertes Grundlagenwissen und vertieftes Fachwissen
- Kenntnis fachspezifischer Methoden (praktische Anwendungen, Experimente)
- Zusammenwirken der fachspezifischen Methoden in fachübergreifenden Bereichen
- methodische Selbstständigkeit und Intensivierung der Lernbereitschaft
Kursangebot
Am IKG bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern zurzeit folgende Kurse an, von denen ein Kurs ausgewählt und in den Klassen 9 und 10 durchgängig belegt werden muss. Folgende Fächer stehen zur Wahl:
Biologie / Erdkunde
Hauswirtschaft
Informatik
Pädagogik
Spanisch (als 3. Fremdsprache)
Technik / Physik und Informatik
Unterrichtsorganisation
- Der Unterricht im Wahlpflichtbereich ist dreistündig, lediglich die dritte Fremdsprache (Spanisch) wird vierstündig erteilt.
- Im Stundenplan erscheint ein Differenzierungsblock von 3 bzw. 4 Wochenstunden. In diesen Unterrichtsstunden gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre jeweils gewählten Kurse.
- Der einmal gewählte Kurs wird für die Dauer von zwei Jahren beibehalten.
Leistungsbewertung
- Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der mündlichen Mitarbeit und schriftlicher Klassenarbeiten.
- Zur mündlichen Mitarbeit gehören entsprechend der methodischen Intention des Wahlpflichtbereichs II auch praktische Arbeiten, die im Laufe eines Halbjahres angefertigt werden müssen.
- In allen Kursen des Wahlpflichtbereiches II sind im Halbjahr zwei Klassenarbeiten zu schreiben, d.h. insgesamt vier pro Schuljahr.
- Eine Klassenarbeit kann pro Schuljahr durch eine alternative Leistungsform ersetzt werden. Die Entscheidung trifft der Fachlehrer oder die Fachlehrerin nach Absprache mit der jeweiligen Fachkonferenz.
- Die im Wahlpflichtbereich II erbrachte Leistung ist versetzungswirksam. Das Wahlpflichtfach II gehört aber – trotz der obligatorischen Klassenarbeiten – nicht zu der Fächergruppe I (Deutsch, Mathe, Englisch, 2. Fremdsprache), sondern zur Fächergruppe II – wie die nicht-schriftlichen Fächer.
Dr. J. Stäcker











