Neue Regelungen zum Corona-Testverfahren
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wie ihr sicherlich schon gehört habt, gibt es ab der nächsten Woche (ab 28.2.22) neue Regelungen zum Corona Testverfahren an Schulen: So sind nur noch die Schülerinnen und Schüler zum Selbsttest verpflichtet, die nicht immunisiert sind. Als immunisiert gelten:
- 2x Geimpfte (bis 90 Tage nach der 2. Impfung)
- 3x Geimpfte
- Genesene (bis 90 Tage nach dem ersten positiven Test)
- Genesene und Geimpfte (Reihenfolge egal)
Ihr müsste hierüber einen Nachweis mit euch führen, den ihr der testenden Lehrkraft auf Verlagen vorgezeigt. In der Oberstufe gibt es einen gesonderten Bogen hierzu, auf dem die entsprechenden Daten eingetragen und von einer Lehrkraft unterschrieben werden. Allerdings habt ihr sicherlich schon gehört, dass vielfach auch Geimpfte und Genesene mit Corona infiziert werden. Aus diesem Grund bitten wir jeden und jede von euch, weiterhin freiwillig an den Selbstteststeilzunehmen. So tragt ihr dazu bei, dass wir jede/n Infizierte/n entdecken und so das Infektionsgeschehen in der Schule im Griff behalten.
Viele Grüße
J. Schwegmann