Druckversion: Schülererklärung2020.pdf
Immanuel-Kant-Gymnasium
Herr Farwick, Frau Holtmeyer
Landschulheimaufenthalt in Jochgrimm, Dolomiten, im Februar 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler,
der Aufenthalt in Jochgrimm soll für alle von Euch ein schönes Erlebnis werden, an das Ihr Euch auch nach Eurer Schulzeit noch gern erinnern möchtet. Dies gelingt aber nur, wenn jeder sich an die vereinbarten Regeln hält und sich verantwortungsbewusst und fair seinen MitschülerInnen und auch den Lehrern gegenüber verhält.
Das Immanuel-Kant-Gymnasium führt diese Fahrt nun schon zum 42. Mal durch und sie hat auch bisher nichts von ihrem Reiz verloren. Ihr werdet in einer der landschaftlich schönsten Regionen Europas eine Sportart erlernen bzw. betreiben. Ihr werdet Eure MitschülerInnen unter veränderten Bedingungen kennen lernen und hoffentlich neue Freunde gewinnen.
Da es in den letzten Jahren Regelverstöße gab, die zur vorzeitigen Rückfahrt von Teilnehmern/Teilnehmerinnen führten, möchten wir Euch hier und jetzt nochmals verdeutlichen, dass es ein Jugendschutzgesetz gibt, dem Ihr und auch wir als Aufsichtspflichtige Rechnung tragen müssen.
Die folgenden Punkte solltet Ihr aufmerksam lesen und verinnerlichen:
- Der Alkoholkonsum ist SchülerInnen auf Wanderfahrten generell nicht gestattet.
- Es muss mit Gepäck- und Zimmerkontrollen gerechnet werden.
- Das Rauchen ist in Schulen und auf Schulveranstaltungen nicht gestattet.
- Der Konsum von Drogen aller Art ist verboten und zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich.
- Nach „Zapfenstreich“ sollte das eigene Zimmer nicht mehr verlassen werden.
- Beim Schneesport sind die Pistenregeln zu beachten, um andere Personen und sich selbst nicht zu gefährden.
- Das Zimmer ist in einem ordentlichen Zustand zu halten. Für vorsätzliche Beschädigungen werden der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern haftbar gemacht (20,-€ Kaution).
- Die Anwesenheit beim Schneesport und den Mahlzeiten ist verpflichtend (Ausnahme: attestierte Krankheit).
- Die Benutzung von Handys wird nach den von Lehrern und Schülern ausgearbeiteten Regeln erfolgen. Bei Regelverstoß kann das Handy eingezogen werden.
- Die Benutzung der TV-Anlage auf dem Zimmer gilt für den abgesprochenen Zeitraum. Spielekonsolen bleiben in Dortmund!
Mir ist bewusst, dass die Nichtbeachtung von festgesetzten Regeln zu Konsequenzen führen kann. Sollte mein Handeln die vorzeitige Rückfahrt nach sich ziehen, so bin ich mir darüber im Klaren, dass meinen Eltern (bzw. mir) zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 600,- € entstehen können (Fahrtkosten für mich und einen begleitenden Lehrer sowie das Honorar für einen Ersatzskilehrer für die Zeit der Abwesenheit des begleitenden Lehrer).
Name: _____________________________ Klasse: ________
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Datum Unterschrift